21.09.2006 Zur Sucht auffordernde oder sexistische Werbung

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung von Dorothee Etges:

Sehr geehrter Herr Wittmeyer, <?xml:namespace prefix = o />

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung auf:

Vertragsbedingungen bei der Vermietung von städt. Hallen zum Zwecke der Durchführung von Disco-Veranstaltungen 

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, in die Vertragsbedingungen bei der Vermietung von städtischen Hallen zur Durchführung von Disco-Veranstaltungen aufzunehmen, daß für diese Veranstaltungen keine zur Sucht auffordernde oder sexistische Werbung gestattet ist. 

Begründung:

Die Stadt Taunusstein hat im Jahr 2000 die Institution „Präventionsrat“ ins Leben gerufen. Dieser beschäftigt sich einerseits unter anderem mit des Gesamtgesellschaftsproblem Gewalt und Drogen. Es widerspricht der Arbeit grundlegend, wenn die Kommune andererseits sogenannte „Jägermeister-Discos“ in ihren Räumen durchführen läßt. Ebenso ist die Werbung mit sexistischen Darstellungen  eine höchst zweifelhafte Angelegenheit, die bereits in der Vergangenheit zu Irritationen führte, als auch in der  Arbeit des Präventionsrates  auf Widerspruch stieß.

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