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Antrag an die Stadtverordnetenversammlung von Dorothee Etges:
Sehr geehrter Herr Wittmeyer,
bitte nehmen Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung auf:
Antrag:
Die endgültige Beschlussfassung zum Bebauungsplan des NHZ ist so lange auszusetzen, bis der Beschluss der StVV vom 14.07.2004 vollständig umgesetzt ist.
Begründung:
Am 14.07.2004 hat die StVV einen Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass rechtzeitig vor einer Grundsatzentscheidung zur Bebauung des Hahner Zentrums/Kreisels
-eine Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfindet
-die Auswertung der städtischen Umfrage den Stadtverordneten vollständig zur Kenntnis gebracht wird
-Ein Einzelhandelsgutachten eingeholt und ebenfalls bekannt gemacht wird
Protokollnotiz
Im vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist ..... und folgender Satz anzufügen:
„Ein Verkauf der Grundstücke darf erst erfolgen, wenn die Stadtverordnetenversammlung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entschieden hat.
Abstimmungsergebnis: dafür 24 dagegen 0 Enthaltung 16
Und genau über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan können wir nicht entscheiden, wenn das Einzelhandelsgutachten noch nicht vorliegt und bekanntgemacht wurde.
Ich frage mich, wie hoch die Halbwertzeit der Taunussteiner Beschlüsse ist!
2 Jahre!!!
Am 14.7.04 haben wir einen Beschluss gefasst. (Im übrigen mit den Stimmen der FWG) Heute
setzen wir uns locker über den Beshluss hinweg:
Wat kümmert mich mein Jeschwätz von jestern? ist die Devise.
Die Aussage, dass vorerstvon dem Investor nur ein Einzelhandelsgutachten für den Bereich Hahn hergestellt werden soll, reicht nach Auffassung der GRÜNEN nicht aus.
Die Ankündigung, in 2008 ein Gutachten für Gesamt-Taunusstein herstellen ist nachgerade ein Witz. Wir verkaufen und lassen danach das EHG erstellen, um zu sehen, ob wir verkaufen sollten.
Das bringt mal gerade nichts.
Bei einer so umfassenden Neustrukturierung der hiesigen Einzelhandelslandschaft genügt es nach allgemein gültiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht, die Auswirkungen lediglich auf den
Mikrokosmos Hahn zu untersuchen. Es ist bei einer derart weitreichenden Einflussnahme auf den hiesigen Einzelhandel unbedingt erforderlich, dass die Auswirkung auf den gesamten Stadtbereich Taunusstein zu untersuchen ist!
Das ins Feld geführte Argument, dass Konkurrenz das Geschäft belebt, ist insoweit nicht zutreffend, als“Geld nur einmal ausgegeben“ werden kann.
Sie machen sich schuldig an den alteingesessenen Taunussteiner Einzelhandelsbetrieben.!!!!
Die endgültige Beurteilung gelingt nicht durch Rederei pro und contra, sondern ist seriös durch ein Gutachten zu erbringen.
Im Übrigen kann eine Beschlusslage nicht einfach ignoriert werden. Sie ist abzuarbeiten. Auch dann, wenn die Betonkoalition sich heute darüber hinwegsetzen wird.
Beschlusslage bleibt Beschlusslage! Ein gegebenes Wort sollte sogar in der Politik gehalten werden.
Wir werden dem Punkt 2 der Beschlussempfehlung zu TOP III/6 nicht zustimmen,
Wir werden den Punkten 2, 3 und 4 des TOP III/7 nicht zustimmen,
weil vor dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages der Vorhabenbezogene Bebauungsplan aus TOP III/7 steht.
Dieser kann erst dann begonnen werden, wenn die Beschlusslage abgearbeitet ist.
Wir beantragen getrennte Abstimmung der TOPs III/6 + 7.
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