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Bündnis 90 / Die Grünen Taunusstein
Konto-Nummer 160 470 07
Wiesbadener Volksbank
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Ab 2014 wird von den Banken das SEPA-Verfahren auch für Privatpersonen eingesetzt.
Ab 2016 ist die Angabe der IBAN Nummer in aller Regel verbindlich.
Hierzu für den Zahlungsempfänger die IBAN-Nummer anzugeben. Details dazu finden Sie im Internet bzw. bei Ihrer Hausbank.
Die Grünen halten sich strikt an das Parteiengesetz. Spenden werden nur aus legalen Quellen akzeptiert und nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Alle Spenden werden nach den Regeln des Parteiengesetzes ausgewiesen.
Der heimliche Einfluss des Geldes auf die Politik kann nicht toleriert werden. Die Grünen setzen sich dafür ein, die Finanzierung der Parteien auf eine Grundlage zu stellen, die dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gerecht wird und den Staat vor undemokratischen Einflüssen schützt.
Spenden an politische Parteien können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden bis 1.650 € (Alleinstehende) / 3.300 €Verheiratete)
verringern die Steuerschuld um 50 % des Spendenwertes, unabhängig vom individuellen Steuersatz. Sie bekommen also 50 % Ihrer Spende vom Finanzamt erstattet, wenn Sie Steuern zahlen. (Absetzbarkeit nach § 34g EStG)
Spenden über 1.650 / 3.300 € bis maximal 3.300 / 6.600 €
vermindern das zu versteuernde Einkommen. Der steuerliche Vorteil hängt also vom individuellen Steuersatz ab. (Absetzbarkeit nach § 10b II EStG)
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